Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Pauen IT, Emanuel Pauen, c/o MDC Management#845, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Softwareentwicklung und IT-Betreuung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.

(3) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Termine führen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenergebnisse und Entwürfe innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen, gelten die Ergebnisse als abgenommen.

(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung wird der Auftraggeber aufgefordert, die Abnahme innerhalb von 14 Tagen zu erklären.

(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(3) Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und werden keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (Designs, Software, Konzepte etc.) verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Die Einräumung weitergehender oder ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zu einer zusätzlichen Vergütung führen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Werken einen Urhebervermerk anzubringen und die Arbeiten zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungsverträge, IT-Betreuung) beträgt die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist jeweils das, was im individuellen Vertrag vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(4) Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, steht dem Auftragnehmer die volle vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

§ 12 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird auf Wunsch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

(3) Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Dezember 2025